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Pressemitteilung: Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig – Meilenstein und Signalwirkung für die kommunale Finanzausstattung in Schleswig-Holstein
| Schleswig-Holsteinischer Landkreistag | ||
| PresseMitteilung | ||
| Abgesandt am 24.02.2012 um Uhr Sperrfrist: - | |||
Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig Meilenstein und Signalwirkung für die kommunale Finanzausstattung in Schleswig-Holstein
Der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Landrat Reinhard
Sager, hat die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
Rheinland-Pfalz begrüßt, mit der er die Verfassungswidrigkeit des
kommunalen Finanzausgleichs im Land festgestellt hat. Dass das Land den
Kommunen nun mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen muss, ist für
die Landkreise und Gemeinden in ganz Deutschland ein Meilenstein, wobei die
Landkreise die Hauptlast der Sozialausgaben tragen. Die Signalwirkung des
Urteils geht weit über Rheinland-Pfalz hinaus und zeigt, dass sich die
Länder nicht aus ihrer Verantwortung für die kommunale
Finanzausstattung herauswinden können. Nach den Ergebnissen der
Gemeindefinanzreform und der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im
Alter durch den Bund sei dies ein wichtiger und längst
überfälliger Schritt zur Gesundung der Kommunalfinanzen.
Der Vorsitzende des Landkreistages begrüßte, dass das Gericht die
Länder aus dieser verfassungsrechtlichen Pflicht, die ihnen neben der
Erfüllung der pflichtigen auch die Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben
ermöglicht, nicht entlasse. Stattdessen betone es völlig zu Recht die
Gleichwertigkeit der Aufgaben von Land und Kommunen. Es ist gut, dass
das Gericht unmissverständlich klargestellt hat, dass diese Pflicht auch
für bundesgesetzlich zugewiesene Aufgaben gilt. Die Kommunen sind Teil der
Länder. Das Land hat auf Bundesebene die finanziellen Belange der
Kommunen als eigene zu wahren und durchzusetzen, so Sager weiter.
Als echten Meilenstein bezeichnet Sager die Aufforderung des Gerichts an das
Land, mit einer effektiven und deutlichen Verbesserung der kommunalen
Finanzausstattung einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der
kommunalen Finanzkrise zu leisten. Sager: So deutlich hat sich bisher
kein Gericht geäußert. Bislang haben sich die Gerichte meist auf
eine Aufforderung zur Neuregelung beschränkt, die dann meist finanziell
nur geringe Folgen zeigte. Mit der Orientierung an der Steigerung der
Soziallasten, von denen die Landkreise auf der kommunalen Ebene den
höchsten Anteil tragen, gibt der Verfassungsgerichtshof zugleich den auch
bei der interkommunalen Verteilung zu beachtenden Maßstab vor. Dies ist
uneingeschränkt zu begrüßen.
Diese PresseMitteilung ist auch unter
www.sh-landkreistag.de
(Aktuelles, Presse) verfügbar!
Verantwortlich: Jan-Christian Erps
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages
Dokumente:
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Leitsätze [PDF: 128 KB] [Webseite: 431 Byte]



