08/0182: SGB II: Zielvereinbarung 2008 | 05.03.2008 |
Landkreis Info 0182/2008
Themenkreis Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialhilfe Kommunale Finanzen Betreff 08/0182: SGB II: Zielvereinbarung 2008 Zusammenfassung Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 18.2.2008 die Zielvereinbarung für das Jahr 2008 mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgeschlossen. Dabei hat das BMAS im Vergleich zu den Orientierung swerten aus dem Planungsbrief die weniger optimistischen Annahmen der ARGEn berücksichtigt. Die zwischen BMAS und BA vereinbarten Werte sind jedoch ambitionierter als die Angebotswerte der ARGEn. Bis Mitte April 2008 sollen nun die örtlichen Zielvereinbarungen auf dieser Grundlage geschlossen werden. Soweit die örtlichen Angebotswerte den von der BA zugrundegelegten Zielwerten noch nicht entsprechen, soll es Nachverhandlungen geben. Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügt ist der Vorstandsbrief vom 26.2.2008 (Anlage 1), der über das Ergebnis der Zielvereinbarungsverhandlungen zwischen BMAS und BA informiert. Die Verhandlungen wurden am 18.2.2008 abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung sollen nun bis Mitte April 2008 die lokalen Zielvereinbarungen getroffen werden. Soweit die von der BA berechneten Zielwerte über die von den ARGEn angebotenen Werte hinaus gehen, sind die örtlichen Agenturleiter aufgefordert, Nachverhandlungen zu führen. Das BMAS hat von seiner Forderung nach der Reduzierung der Summe der passiven Leistungen um 8%, die sich aus den Ergebnissen der Haushaltsberatungen ergeben haben, um 1,5%-Punkte nachgegeben. Somit ergibt sich ein vereinbarter Wert für die Absenkung von 6,5%, der um 1%-Punkt ambitionierter ist, als der Angebotswert der ARGEn. Im Bereich der Integrationen wurden 10,3% Steigerung vereinbart, die um 0,5%-Punkte über den Angebotswert der ARGEn hinausgehen und um 1,6%-Punkte hinter der Wunschvorstellung aus dem Planungsbrief zurückbleiben. Für die U25-Jährigen wurde eine Steigerung der Integrationen um 8,9% vereinbart, was 0,6%-Punkte über dem von den ARGEn angebotenen und um 0,7%-Punkte unter dem ursprünglich geforderten Wert liegt. Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen BMAS und BA zeigt, dass die von fast allen ARGEn rückgemeldeten Werte in den Verhandlungen berücksichtigt wurden. Das BMAS hat sich auch bei allen drei Werten weiter von seinen Wunschvorstellungen entfernt als von den Angebotswerten der ARGEn. Insofern wurde der Rückmeldung von unten nach oben (sog. bottom up) erkennbar Gewicht beigemessen. Die im Einzelnen dem Vorstandsbrief beigefügten Werte der ARGEn bei der Summe der passiven Leistungen (Anlage 1.2) zeigen jedoch auch, dass die örtlichen Einschätzungen ausgesprochen heterogen ausfallen. Möglicherweise bildet sich hierbei noch stärker als die tatsächlichen lokalen Unterschiede der Umgang mit dem Zielprozess ab. Je unabhängiger von den haushaltsrechtlichen Zielvorgaben auf Bundesebene und je stärker auf eigene örtliche Erkenntnisse gestützt die Prognosen getroffen werden, desto größer ist die mögliche Differenz zu den Orientierungswerten. Beigefügt sind darüber hinaus Erläuterungen zur Herleitung der Zielwerte und die Umrechnung auf die lokalen Zielwerte (Anlage 1.1) und Erläuterungen zu den Integrationen wegen der unterschiedlichen Berechnungen (Anlage 1.3) sowie die Zielvereinbarung zwischen BMAS und BA (Anlage 1.4). Bewertung Die auch von der Hauptgeschäftsstelle empfohlene Rückmeldung realistischer Werte von unten nach oben hat sich jedenfalls deshalb bewährt, weil die BA die sich daraus ergebenden und auf breiter Basis vorhandenen Erkenntnisse mit Gewicht und Erfolg in die Verhandlungen mit dem BMAS einbringen konnte. Die Kreise, die über die Anerkennung von § 4 der Rahmenvereinbarung die sich aus dem Zielvereinbarungsprozess ergebenden Werte als verbindlich anerkannt haben, werden nun unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten und Einschätzungen aber auch unabhängig von der Beteiligung an dem Prozess auf die in Anlage 1.2 beigefügten Werte verpflichtet werden. Zugleich dürften sich auch weiterhin keine unmittelbaren Folgen aus Zielverfehlungen ergeben. Soweit der Zielvereinbarungsprozess künftig wie bisher v.a. Wirkungen durch die örtlichen und überörtlichen Prozessschritte entfaltet und weitgehend den Charakter von Orientierungswerten bei den Zielen behält, kann er eine Hilfestellung für die Aufgabenerfüllung bieten. Dies setzt allerdings voraus, dass die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen gewahrt bleibt. Risiken für die Funktionsfähigkeit des Prozesses entstehen z.B. dadurch, dass der ARGE-Geschäftsführer wie in dem Modell des kooperativen Jobcenters oder schon heute bei Geschäftsführern aus dem Bereich der BA im Rahmen seiner persönlichen Leistungsbewertung zur Einhaltung von unrealistischen Zielvorstellungen angehalten wird. Der den örtlichen Gegebenheiten geschuldete Realismus kann hier in einen kaum auflösbaren Widerspruch mit übergeordneten Wunschvorstellungen geraten. Soweit die Träger vor Ort dann nicht unabhängig vom Geschäftsführer eigene Erkenntnisquellen über erfüllbare Ziele erschließen und sich entsprechend in den Prozess einbringen, besteht die Gefahr, dass die Zielvereinbarungen immer stärker den Charakter von Zielvorgaben erhalten. Insofern ist die Unabhängigkeit der Geschäftsführer ein nicht zu unterschätzendes Gut. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung: (Rolf Martens) Stv. Geschäftsführer 5 Anlagen Dokumente: 080182SGB II Zie [Microsoft-DOC: 37 KB] I-0182A [PDF: 14 KB] [Webseite: 292 Byte] I-0182B [PDF: 91 KB] [Webseite: 292 Byte] I-0182C [PDF: 11 KB] [Webseite: 292 Byte] I-0182D [PDF: 1004 KB] [Webseite: 292 Byte] I-0182E [PDF: 48 KB] [Webseite: 292 Byte] | |||||||